Hausordnung

Diese Hausordnung wird bei der Ankunft ausgehändigt. Das Betreten des Campingplatzes impliziert die uneingeschränkte Annahme der Hausordnung durch die Gäste.

Ruhezeiten: 13:00 – 15:00 und 23:30 – 07:00
Bar: 09:30 – 13:00 und 15:00 – 23:00
Rezeption und Touristinfo: 09:30 – 14:00 e 15:00 – 21:00
Brotabholung: 09:00 – 11:00

  • Der Campingplatz ist jedes Jahr vom 15. April bis 30. September geöffnet;
  • Alle Besucher müssen sich vor dem Betreten des Campingplatzes an der Rezeption registrieren lassen und der Direktion zur gesetzlichen Registrierung ein Ausweisdokument vorlegen:
  • Externe Besuche müssen vorab von der Direktion bewilligt werden;
  • Unter Anleitung des Personals kann sich der Gast seinen Stellplatz aussuchen;
  • Pro Stellplatz ist nur eine Ausrüstung zulässig;
  • Ein etwaiger Stellplatzwechsel während des Aufenthalts ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Direktion möglich;
  • Wohnmobile, Wohnwägen, Zeltwägen und Zelten müssen auf den zugewiesenen Stellplätzen nach Anleitung der Direktion aufgestellt werden: zur Begrenzung des Stellplatzes dürfen keine Zäune aufgestellt oder Vertiefungen gegraben werden;
  • Alle Gäste müssen ihre Autos und Motorräder auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz neben der Rezeption abstellen;
  • Die Zufahrt zu den Stellplätzen ist nur zum Auf- und Abladen sowie zum Auf- und Abbauen der Zeltplätze und nur außerhalb der Ruhezeiten erlaubt. Im Anschluss ist das Auto STETS auf den zentralen Parkplatz zurückzubringen. Für Kraftfahrzeuge gilt Schritttempo;
  • Zur Berechnung des Aufenthaltspreises erfolgt die Tagestaktung um 11:00 Uhr. Der Preis für den Aufenthalt auf dem Campingplatz ist am TAG VOR DER ABREISE zu begleichen;
  • Kinder (bis 7 Jahre) sind bei der Nutzung der verschiedenen Einrichtungen und der Sanitäranlagen von einem Erwachsenen zu begleiten;
  • Haustiere müssen bei der Ankunft an der Rezeption gemeldet werden, gesetzlich vorgeschriebene Nachweise sind mitzuführen. Insbesondere Hundehalter haben dafür zu sorgen, dass ihre Tiere andere Gäste nicht belästigen und nichts beschädigen; Hunde sind anzuleinen und zur Erledigung ihrer Geschäfte aus der Anlage zu führen. Am Pool sind KEINE Tiere erlaubt. Der Besitzer haftet für etwaige Schäden durch das Tier;
  • Verhaltensweisen, Aktivitäten, Spiele und Nutzung der Einrichtung, die die anderen Gäste der Anlage stören, sind zu jeder Uhrzeit zu unterlassen. Insbesondere gilt von 13:00 bis 15:00 und von 23:30 bis 07:00 die Einhaltung der Ruhezeit. Während der Ruhezeiten ist das Fahren von Kraftfahrzeugen verboten;
  • Das Entzünden von Feuerholz ist auf dem Campingplatz verboten; die umsichtige Verwendung von Gas- oder Elektrokochplatten ist gestattet. DARF AUSSER AM GEMEINSCHAFTSGRILL NICHT GEGRILLT WERDEN. Für Schäden infolge von Brand, Explosionen oder sonstige Schäden, die auf die Missachtung der oben genannten Regeln oder auf die unachtsame Nutzung der genannten Mittel zurückzuführen sind, haftet der Gast;
  • Stellplätze und Mietunterkünfte müssen während des Aufenthalts sauber und ordentlich gehalten und bei der Abreise auch entsprechend zurückgelassen werden. Für Ordnung, Sauberkeit sowie für den tadellosen Betrieb der gemeinschaftlichen Einrichtungen der Anlage vertrauen wir auf den gesunden Menschenverstand und den Anstand unserer Gäste;
  • Achten Sie die Natur! Das Abschneiden von Zweigen, Ästen, Bäumen, das Herausreißen von Gras und Blumen sowie die Verschmutzung des Wassers sind strengstens untersagt;
  • Zum Abladen von Schmutzwasser und Müll haben die Gäste die entsprechenden Vorrichtungen zu nutzen;
  • Fundsachen sind bei der Direktion abzugeben, damit sie ihrem rechtmäßigen Besitzer wieder ausgehändigt werden können;
  • Die Nutzung von Sport- und Freizeiteinrichtungen erfolgt auf Risiko und Gefahr des Nutzers. Des Weiteren haftet die Direktion nicht für Schäden durch andere Gäste, durch höhere Gewalt, durch Insekten oder andere Ursachen, die nicht auf die Nachlässigkeit des Campingplatzpersonals, auf herabfallende Zweige oder Pflanzen zurückzuführen sind;
  • Bei mehr als 48 Stunden Abwesenheit vom Campingplatz wird die Stromversorgung aus Sicherheitsgründen deaktiviert;
  • Die Direktion behält sich vor, nach eigenem Ermessen Leute des Campingplatzes zu verweisen, die die Gemeinschaft stören oder sich nicht an die Regeln und Abreden dieser Hausordnung halten.

Naturismus – Reglement

  • Das ist ein Naturisten-Campingplatz: Respektieren Sie die Nacktheit
  • Die Freikörperkultur wird von jedermann erwartet/gefordert, sofern es die Witterung und die praktischen Umstände erlauben;
  • Verwenden Sie Tücher oder sonstige Unterlagen, wenn Sie auf den gemeinschaftlichen Stühlen des Campingplatzes Platz nehmen;
  • Respektieren Sie die anderen Personen sowie die Grundsätze eines gesunden, familiären und natürlichen Naturismus;
  • Bild- und Videoaufnahmen auf dem Campingplatz sind mit Ausnahme der Genehmigungen der Direktion nicht gestattet.